Die Abgeltungssteuer kommt
Ab 2009 wird die neue Abgeltungssteuer eingeführt, die Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne auf Wertpapiere mit 25 Prozent besteuert. Diese Steuer wird dann pauschal von den Banken direkt an das Finanzamt überwiesen. Die Angaben über Kapitalerträge entfällt damit. Soweit so gut, was ist aber mit der auf Kapitalerträge anfallenden Kirchensteuer? Wie kann hier aufgrund einer Pauschale eine richtige Zuordnung zu den einzelnen Religionsgemeinschaften getroffen werden. Hier kommt dann der Datenschutz von persönlichen Daten wieder zum Tragen, denn wie können die Finanzinstitute von der Religionszugehörigkeit Ihrer Kunden wissen, wenn diese Ihrer Bank nicht von selbst mitteilen. Hier plant das Bundesfinanzministerium folgenden Weg.
Entweder gibt der Steuerpflichtige seine Religionszugehörigkeit selbst bei seinem Kreditinstitut an, die dann die Kirchensteuer für ihn erhebt und in der Höhe für die jeweilige Kirche bestimmt. Oder er informiert das Finanzamt, in welcher Höhe Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge für ihn erhoben wurden, sodass das Finanzamt die Steuer festsetzen kann. Da hier der Steuerpflichtige selbst freiwillig tätig werden muss um seine vertraulichen Daten weiterzugeben, ist für die Übermittlung dem Datenschutz ja noch genüge getan. Anders jedoch sieht es bei der Planung des Bundesfinanzministeriums aus. Den hier soll beim Bundeszentralamt für Steuern eine gesonderte Datenbank eingerichtet werden, wo die Betroffenen Kreditinstitute eine Abfrage starten können, ob Ihre Kunden einer Konfession angehören. Hier stellt sich nun aber die Frage, woher die Angaben zur Konfession den kommen soll und wie die Übermittlung technisch von statten geht. Hier konnten wir auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums keine Informationen finden. Interessanterweise werden beispielweise genau diese Daten ja in der neuen Zentraldatenbank „Elena“ gespeichert, von der aus eine Übermittlung in die angekündigte Sonderdatenbank möglich wäre. Dies jedoch wäre aus datenschutzrechtlicher Hinsicht nicht vereinbar.
Schade, dass man hierzu von den öffentlichen Datenschützern wenig Kritik oder öffentliche Nachfragen lesen kann. Den genau diese Institutionen sollten doch uns aller Recht auf Datenschutz bewahren. Wir empfehlen grundsätzlich jedem Bankkunden, dem Kreditinstitut die Abfrage und Weitergabe von persönlichen Daten im Zuge der Abgeltungssteuer ausdrücklich zu untersagen, wenn dies nicht auf freiwilliger Basis, in einem offengelegten Verfahren geschieht. Weiter Informationen zur finden Sie hier